Friedhof
Besonders die Errichtung eines Grabkreuzes zeigt diesen Glauben an das ewige Leben. Wie ein Baum wächst das Kreuz in den Himmel und bezeugt so unser Vertrauen auf die ewige Geborgenheit bei Gott im Himmel.
Friedhofsordnung
Es gilt die Friedhofsordnung von 2010. Die Grundlage stellt die allgemeine Friedhofsordnung der Diözese Linz (veröffentlicht 2010) dar. Diese wurde an die Gegebenheiten der Pfarre Niederneukirchen angepasst und vom Finanzausschuss in der Sitzung vom 21.1.2011 beschlossen. Mit der Veröffentlichung trat diese Version der Friedhofsordnung 2010 in Kraft. Die aktuelle Friedhofsordnung liegt im Pfarramt zur Einsichtnahme auf bzw. ist sie aufrufenbar unter: aktuelle Friedhofsordnung
Grabpflege
Blumen und Kerzen sind Zeichen unserer lebendigen Erinnerung an die Verstorbenen.
Drei Wasserstellen und Gießkannen stehen für die Pflege zur Verfügung: eine im alten, zwei im neuen Friedhof.
Tonnen für Bio- bzw. Restmüll stehen beim ostseitigen Eingang zum neuen Friedhof. Andere Abfälle (z.B. Kunststoff usw.) müssen wieder mitgenommen werden. Die umweltgerechte Entsorgung/Abholung von Kränzen kann mit den Gärtnereien vereinbart werden. Kränze und größere Gestecke können am Friedhof nicht entsorgt werden! Tiere sind am Friedhof nicht erlaubt!
Gräber
Unser Friedhof besteht aus dem alten und dem neuen Friedhof. Art und Ausmaß der Grabstellen sind von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Anfragen bezüglich einer Grabstätte sind an die Friedhofsverwaltung zu richten.
Erdgräber können nach ca. 10 Jahren wieder belegt werden. Die Beisetzung von Urnen ist in allen Gräbern möglich. Jede Veränderung der Grabstelle (Neuerrichtung, Veränderungen, Wiederaufstellung) muss von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden! (VOR Durchführung der Arbeiten!)
Haftung bei Mängel
Die Friedhofsverwaltung bittet alle Nutzungsberechtigten regelmäßig die Grabstelle (z.B. auf wackelnde Grabsteine) zu überprüfen, da bei Schäden, die durch Mängel des Grabdenkmales bzw. des Zubehörs entstehen, die Nutzungsberechtigten haften! Der Friedhofseigentümer haftet nicht bei Senkungen von Grabdenkmälern.
Gräbergebühren
Der Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 2.7.2008 die Gebühren an den aktuellen Verbraucherpreisindex angepasst. Zukünftig werden die Gebühren jährlich zum 1.1. eines jeden Jahres auf Basis VPI 2005 Wert Oktober automatisch angepasst. Preis für 1 Normalgrab und Jahr EUR 30,15 (bei Fälligkeit ab 1.1.2025)