Für die Teilnahme an den Gottesdiensten gelten laut aktueller Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz die folgenden Anti-Corona-Regeln:
- Es ist ein 2-m-Abstand zwischen haushaltsfremden Personen einzuhalten.
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.
- Gemeindegesang und Chorgesang müssen vorerst weiterhin unterbleiben. Möglich ist nur der Gesang von (bis zu vier) Solisten. Außer der Orgel sind bis zu vier Soloinstrumente möglich.
- Handkommunion ist dringend empfohlen.
- Feiern der Taufe können nur im kleinsten Kreis stattfinden.
- Feiern der Trauung sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
- Bei Begräbnissen gilt entsprechend den staatlichen Vorgaben eine 50-Personen-Begrenzung am Friedhof bzw. vor der Friedhofshalle. Für Trauergottesdienste in der Kirche gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Gottesdienste. Totenwachen in der Kirche sind wieder möglich.